In Zusammenarbeit mit der Zentralstelle für Anfragen und Weiterleitung von Schulbüchern, dem Hessischen Kultusministerium und der Verband Bildungsmedien e.V. können im Rahmen des Vertrages über einen erleichterten Zugang von blinden und sehbehinderten Schülerinnen und Schülern zu Inhalten von Unterrichtswerken die PDF-Dateien über das für ihr Bundesland zuständige Medienzentrum bezogen werden (http://zst.blindenschule-friedberg.de/index.php/berechtigte). Bei diesen Medienzentren können Sie sich auch nach dem Vorhandensein weiterer sehgeschädigten Formate erkundigen (bspw. doc oder rtf Dateien für die Ausgabe auf Braillezeilen, Dateien für den Ausdruck in Blindenschrift, E-Buch).